Arbeitssicherheit
Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Gefährdungsbeurteilungen - Ihre Mitarbeiter verdienen einen sicheren Umgang in ihrem Beruf. GoeChem unterstützt Sie bei der Einhaltung der erforderlichen Rechtsgrundlagen.Hilfe zur Einhaltung folgender sicherheitsrelevanter Rechtsgrundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdaten - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) & EU Richtlinie 2012/18/EU
Lagerung von Gefahrstoffen - Global harmonisiertes System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
- Transportvorschriften (ADR/RID/ADN/IMDG/IATA)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
- Störfall – Verordnung (12. BImSchV)
- Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B (TRGS 410)
weitere Rechtsgrundlagen
- EU Verordnung 273/2004 (219/2009) & Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG)
- Chemiewaffenkonvention der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (CVK/CWÜ)
- EU Verordnung 1005/2009 und 291/2011 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
- EU-Verordnung 1925/2017 über zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
- EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (EU-DSGVO)
Gefährdungsbeurteilung
§6 – Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung – Absatz 9
„Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.“
Mit GoeChem können berechtigte natürliche und fachkundige Personen Gefährdungen innerhalb der Organisation/ des Unternehmens erkennen und bewerten. Sie können Gefährdungsbeurteilungen erstellen und können alle notwendigen Schutzmaßnahmen für die vorhandenen Gefahren anhand des „Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG) zusammenstellen. Somit verbessern Sie konsequent die vorliegenden Arbeitsbedingungen.
Sicherheitsdaten
§6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung – Absatz 10 (Sicherheitsdaten)
„Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.“
Jedes Produkt, das beim Hinzufügen, Datenimport oder bei der Warenbeschaffung als Chemikalie deklariert wurde, erhält Sicherheitsdaten und wenn möglich, auch das passende Sicherheitsdatenblatt. Die Verknüpfung mit diesen Daten erfolgt im Hintergrund nach den vorgegebenen Einstellungen Ihres Systemadministrators. Dabei wird zuerst geprüft, ob das Produkt eine Produkt-ID und Herstellerangabe oder eine CAS-Nummer hat. Ist dies der Fall, erfolgt die Suche anhand folgender Grafik.
In GoeChem werden die Sicherheitsdatenblätter wenn möglich automatisiert vom Hersteller heruntergeladen und in von ihnen vorgegebenen Abständen versioniert abgespeichert.
Betriebsanweisungen
§14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten – Absatz 10
„Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird.“
Mit GoeChem können Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Biostoffe und für Geräte/Maschinen und technische Anlagen erstellt werden. Eine Integration vorhandener Betriebsanweisungen ist ebenfalls möglich. Die Betriebsanweisung kann auch elektronisch am entsprechenden Gefahrbereich angezeigt werden (inkl. Angabe der aktuellen maßgeblichen Gefahrstoffe).
Automatisierte stoffbezogene Betriebsanweisungen können ebenfalls mit GoeChem zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden die relevanten Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern übernommen und von Ihnen erstellte Regeln beachtet.
Transportvorschriften
Wenn Gefahrstoffe über öffentliche Wege transportiert werden müssen, benötigt der Transporteur eine vorschriftsmäßige Dokumentation, damit bei einem Wegeunfall die korrekten Maßnahmen getroffen werden können. Mit GoeChem ist eine einfache Erstellung von Transportvorschriften per Knopfdruck möglich. Als Informationsquelle solcher Transportvorschriften dienen die Sicherheitsdatenblätter.
Lagerung von Gefahrstoffen
Ob Chemikalien örtlich getrennt, oder unter bestimmten Bedingungen zusammengelagert werden dürfen, wird in der TRGS510 geregelt. In GoeChem werden diese Regeln für die Lagerortsplanung von Beginn an befolgt.
Betäubungsmittel
Das Grundstoffüberwachungsgesetz regelt die Überwachung der in Verkehr gebrachten Grundstoffe, welche für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können. GoeChem erstellt Meldelisten erstellt werden, die an die Bundesopiumstelle übermittelt werden können.
Außerdem erhält man schon vor der Beschaffung des Stoffes einen Hinweis, ob dieser Stoff ein Betäubungsmittel oder Betäubungsmittelausgangsstoff ist.
Zolltarifnummern
Der Warenverkehr vom oder in das EU-Ausland ist in der EU-Verordnung 1925/2017 geregelt. GoeChem hilft dabei, die aktuellen Bestimmungen oder Embargos und den Zollsatz für den Warenverkehr zu ermitteln.
Datenschutz
Hilfe zur Einhaltung der EU-DSGVO
Da innerhalb des GoeChem-Systems personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen nationale oder internationale Datenschutzgesetze beachtet werden. In GoeChem können Sie eine Datenschutzerklärung für Ihre Anwender erstellen und bereitstellen. Dafür gibt es auch zur Hilfe eine EU-DSGVO Vorlage, die Sie verwenden können. Dennoch liegt es in Ihrer Verantwortung, solche Ressourcen korrekt zu nutzen, die Informationen anzugeben, die Ihre Datenschutzerklärung erfordert und diese Informationen aktuell und korrekt zu pflegen.